Entscheiden Sie, ob Sie Organe spenden wollen oder nicht. Grundsätzlich kann jeder ab dem 16. Geburtstag seine Organe spenden. Wenn Sie keine Organe spenden wollen, sollten Sie auch das schriftlich festhalten. mehr Informationen
Seit November 2012 gilt die Entscheidungslösung in Deutschland
Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Der persönliche Wille ist rechtsgültig. Sie müssen Ihre persönliche Zustimmung gegeben haben, Ihre Organe nach Ihrem Tod zu spenden - am besten durch eine schriftliche Erklärung in Ihrer inoda Notfallakte und in einem Organspendeausweis. Ist Ihr Wille nicht bekannt, so entscheiden stellvertretend Ihre Familie oder Ihre nächsten Angehörigen.
Die Grundvoraussetzung
Tod bedeutet, der Hirntod ist eingetreten. Das heißt, dass die Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstamms unwiderruflich erloschen ist. Nach einer bestimmten Beobachtungszeit - die Dauer liegt zwischen 12 und 72 Stunden – wird das noch einmal überprüft.
Zum Schutz der Organempfänger wird ausgeschlossen, dass beim Organspender Erkrankungen vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten. Transplantiert werden können Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm, außerdem Gewebe wie z.B. Hornhaut und Knochen.
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